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Förderhilfe
/von formateinsFörderhilfe
Fördermöglichkeiten für Bauherren
Die energetische Sanierung von Baudenkmalen und Gebäuden mit erhaltenswerter Bausubstanz wird von Bund, Kommunen, BAFA und der KfW gefördert. Bereits vor der Durchführung einer Baumaßnahme muss diese beantragt und ggf. mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.
Zuschussmöglichkeiten bestehen seitens der Denkmalschutzbehörde, die – je nach Bundesland – unterschiedliche Förderungen ermöglicht. Darüber hinaus bieten die Gemeinden, Landkreise oder Bezirke entsprechende Programme an.
Baubegleitende Maßnahmen werden mit dem Programm 431 gefördert. Für die Baubegleitung gewährt die KfW Zuschüsse in Höhe von 50% Ihrer Kosten für den Sachverständigen (bis zu 4.000 Euro pro Vorhaben).
Wir beraten umfassend über die aktuellen Förderungen und welche spezifischen Förderprodukte für die Maßnahme in Frage kommen.
Weiterführende Informationen
Energieeffizient wohnen in Baudenkmalen
Förderratgeber der KfW
Programm 431 der KfW
Heizen mit erneuerbaren Energien
Arbeitsweise
/von formateinsArbeitsweise
Besichtigungen und Untersuchungen
- Bohrwiderstandsmessungen am Holz
- Endoskopie
- Dendrochronologische Bestimmungen
- Holzschädlinge
- Entscheidungshilfe bei konkreten Maßnahmen
- Kurz-, mittel- oder langfristig
Erstellung von Konzepten und Dokumentationen
- Restaurierung/Sanierung
- Energetische Sanierungen und Strategien
- Korrespondenz mit der Denkmalpflege
Unterstützung
- Förderanträge
- Zusammenarbeit mit Denkmalbehörden
- Anträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Ausführung der Maßnahmen (bspw. Auswahl von geeigneten Handwerksbetrieben, dem Objekt zuträgliches Material uvm.)
- Kontrolle der laufenden Arbeiten
- Qualitätssicherung
Nachbearbeitung und Endabnahme
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Fördermöglichkeiten für Bauherren
Die energetische Sanierung von Baudenkmalen und Gebäuden mit erhaltenswerter Bausubstanz wird von Bund, Kommunen, BAFA und der KfW gefördert. Bereits vor der Durchführung einer Baumaßnahme muss diese beantragt und ggf. mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.
Zuschussmöglichkeiten bestehen seitens der Denkmalschutzbehörde, die – je nach Bundesland – unterschiedliche Förderungen ermöglicht. Darüber hinaus bieten die Gemeinden, Landkreise oder Bezirke entsprechende Programme an.
Baubegleitende Maßnahmen werden mit dem Programm 431 gefördert. Für die Baubegleitung gewährt die KfW Zuschüsse in Höhe von 50% Ihrer Kosten für den Sachverständigen (bis zu 4.000 Euro pro Vorhaben).
Wir beraten umfassend über die aktuellen Förderungen und welche spezifischen Förderprodukte für die Maßnahme in Frage kommen.
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- Energetische Sanierungen und Strategien
- Korrespondenz mit der Denkmalpflege
Unterstützung
- Förderanträge
- Zusammenarbeit mit Denkmalbehörden
- Anträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Ausführung der Maßnahmen (bspw. Auswahl von geeigneten Handwerksbetrieben, dem Objekt zuträgliches Material uvm.)
- Kontrolle der laufenden Arbeiten
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Kontakt
Denkmalberater Björn Toelstede
Schulstr. 20
35789 Weilmünster